Glossar

Fachbegriffe
verständlich erklärt.

Versicherung, Recht, Technik — die wichtigsten Begriffe rund um KFZ-Gutachten kompakt zusammengefasst. Damit Sie wissen, wovon die Rede ist.

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Unfallgutachten

Ein Unfallgutachten dokumentiert Schadenshöhe, Reparaturweg, Wertminderung, Nutzungsausfall und ggf. Wiederbeschaffungs- und Restwert nach einem unverschuldeten Unfall — prozesstauglich und neutral.

Kostenvoranschlag

Unverbindliches oder verbindliches Preisversprechen einer Werkstatt für eine Reparatur. Enthält keine Aussagen zu Wertminderung, Wiederbeschaffungswert, Restwert oder Nutzungsausfall — daher nur für Bagatellschäden sinnvoll.

Reparaturkosten

Alle Kosten, um das Fahrzeug sach- und fachgerecht zu reparieren: Materialkosten/Ersatzteile, Arbeitslohn, Lackierkosten, Nebenkosten/Kleinmaterial, Verbringungskosten und Mehrwertsteuer.

Reparaturbestätigung

Schriftliche Bestätigung des Sachverständigen über die sach- und fachgerechte Reparatur — nötig bei Eigenregie-Reparatur oder fehlender Werkstattrechnung. Dient als Beleg für die KFZ-Versicherung und Grundlage für Nutzungsausfall und Mietwagenkosten.

Gutachtenerstellung

In der Regel innerhalb von 48 Stunden nach Besichtigung — per E-Mail oder Post.

Begutachtungsdauer

Die Besichtigung vor Ort dauert in der Regel ca. 1 Stunde.

Vor-Ort-Service

Wir kommen zu Ihnen — nach Hause, zur Arbeit, zur Vertragswerkstatt oder Vertrauenswerkstatt. Flexibel, ohne Aufpreis.

Abtretungserklärung

Mit der Abtretungserklärung überträgt der Geschädigte das Recht zur Zahlungsforderung an den KFZ-Gutachter. Der Sachverständige rechnet direkt mit der gegnerischen Versicherung ab — Sie müssen nichts vorstrecken.

Aktivlegitimation

Nur wer rechtlich berechtigt ist, kann Ansprüche geltend machen. Im KFZ-Schadenfall ist das in der Regel der Fahrzeugeigentümer — nicht automatisch der Halter oder Fahrer.

Wiederbeschaffungswert

Betrag, den Sie aufwenden müssten, um ein gleichwertiges Fahrzeug auf dem regionalen Markt zu erwerben — entscheidend bei Totalschaden.

Restwert

Wert des beschädigten Fahrzeugs nach dem Unfall vor Reparatur — auf dem allgemeinen Markt unter Berücksichtigung des Schadensbildes.

Nutzungsausfall

Entschädigung für den Zeitraum, in dem Sie Ihr Fahrzeug nach einem unverschuldeten Unfall nicht nutzen können. Der Tagessatz richtet sich nach der Nutzungsausfallentschädigungstabelle.

Merkantile Wertminderung

Wertverlust eines unfallinstandgesetzten Fahrzeugs gegenüber einem unfallfreien — auch nach perfekter Reparatur bleibt ein Marktnachteil.

Bagatellgrenze

Schadenshöhe (i. d. R. unter ca. 750–1.000 €), bei der Versicherungen kein Vollgutachten finanzieren. Hier bietet sich ein Kurzgutachten an.

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